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1. Für diejenigen Steuerschuldner, für die sich die Bemessungsgrundlage des Steuergegenstandes zur Grundsteuer seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes, die…
mehr lesenDie letzten Exemplare „Bildband 650 Jahre Cranzahl und Sehma“ können wir Ihnen zum Sonderpreis von 11,99 € anbieten. Der 208 Seiten umfassende Bildband im A4 Format ist eine bleibende Erinnerung an die Festwoche im August 2017. Erhältlich ist das…
mehr lesen© 2023 Gemeinde Sehmatal