Wahlen

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Wahlen im Sehmatal.

Die Gemeinde Sehmatal ist in drei Wahlbezirke: Sehma, Cranzahl und Neudorf mit ca. 1900 - 2200 Wahlberechtigten unterteilt. Die für die jeweilige Wahl geltenden Wahlräume, in der Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.


Wahlhelfer/-in gesucht

Die Gemeinde Sehmatal sucht ständig engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen (in der Briefwahlauszählstelle) mitarbeiten. Hierfür können sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sehmatal für das Wahlehrenamt bewerben. Für den Wahleinsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Wahlhelfer haben die folgenden Aufgaben:

  • im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben

  • die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen

  • insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im Wahllokal zu sorgen

  • die Stimmenauszählung vorzunehmen

Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Am Wahltag erledigt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei sprechen sich die Mitglieder des Wahlvorstands untereinander ab, welche Vierergruppe vormittags und welche Vierergruppe nachmittags im Wahllokal anwesend ist. Um 17.30 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstands wieder im Wahllokal und beginnen um 18.00 Uhr mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in sind keine Vorkenntnisse notwendig.

Interessenten können sich bei folgendem Ansprechpartner melden:
Frau Silke Martin
E-Mail: standesamt@sehmatal.de
Telefon: 037342/877-116

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Bundeswahlleiter.

Gemeinde Sehmatal

Dorfstraße 76
09465 Sehmatal-Cranzahl

Telefon:
037342 877-0

Fax:
037342 877-222


Bürgermeisterwahl

Der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin wird unmittelbar durch die Bürger der Gemeinde gewählt. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Entfallen auf keinen der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, so treten alle Kandidaten in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an, sofern der jeweilige Wahlvorschlag nicht zurückgenommen wird. Gewählt ist, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat. Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und in der Gemeinde Sehmatal hauptamtlich tätig. Der Bürgermeister hat im Wesentlichen drei Hauptaufgaben: 1. Vorsitzender des Gemeinderates, 2. Leiter der Gemeindeverwaltung und 3. Vertreter der Gemeinde nach außen.



Gemeinderatswahl

Der Gemeinderat wird alle 5 Jahre gewählt.

Der Gemeinderat als Gremium ist die Vertretung der Bürger auf Gemeindeebene und das Hauptorgan der Gemeinde. Er setzt sich aus den direkt gewählten Gemeinderatsmitgliedern und dem ebenfalls direkt gewählten Bürgermeister als Vorsitzenden zusammen. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, sofern nicht der Bürgermeister hierfür zuständig ist. Auch für die Überwachung der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse ist der Gemeinderat zuständig. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich grundsätzlich nach der Gemeindegröße. Aktuell besteht der Gemeinderat in Sehmatal aus 16 Gemeinderäten. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind in Ihrer Funktion ehrenamtlich tätig.


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Kommunalwahlordnung 

Kommunalwahlgesetz

Sächsische Gemeindeordnung

Nächster Wahltermin

09.06.2024

Gemeindewahlausschuss

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die aktuelle Gemeinderatswahl sind:


Bekanntmachungen:

  • Öffentliche Bekanntmachung der Wahl und des Tages des etwaigen zweiten Wahlganges des Gemeinderates

  • Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

  • Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

  • Wahlbekanntmachung über Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und Wahlräume

  • Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl


Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019

Ergebnis der Gemeinderatswahl im Sehmatal

 

Landratswahl

Der Landrat/die Landrätin wird unmittelbar durch die Bürger des Erzgebirgskreises gewählt.

Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Entfallen auf keine der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, so treten alle Kandidaten in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an, sofern der jeweilige Wahlvorschlag nicht zurückgenommen wird. Gewählt ist, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und seiner Gremien und Leiter der Landkreisverwaltung. Der Landrat vertritt den Landkreis.


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Kommunalwahlordnung 

Kommunalwahlgesetz

Landrat des Erzgebirgskreises

Nächster Wahltermin

voraussichtlich 2029

Ergebnisse der Landratswahl vom 27.05.2015

Ergebnis der Landratswahl im Sehmatal

 

Kreistagswahl

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises.

Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dem Kreistag obliegt als Hauptorgan die kommunalpolitische Arbeit. Er kontrolliert seine Beschlüsse und kann vom Landrat Informationen zu wichtigen Angelegenheiten des Landkreises erfragen. Der Kreistag kann beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen, soweit keine gesetzliche Regelung entgegensteht. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.

 


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Kommunalwahlordnung 

Kommunalwahlgesetz

Kreistag des Erzgebirgskreises

Nächster Wahltermin

09.06.2024

Ergebnisse der Kreistagswahl vom 26.05.2019

Die Gemeinde Sehmatal gehört zum Wahlkreis 2 Erzgebirgskreis.

Ergebnis der Gemeinde Sehmatal bei der Landtagswahl

 

Landtagswahl

Der Sächsische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Sachsen.

Die Abgeordneten werden von den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl in 60 Wahlkreisen auf fünf Jahre gewählt.


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG)

Landeswahlordnung (LWO)

Sächsischer Landtag

Nächster Wahltermin

01.09.2024

Ergebnisse der Landtagswahl vom 01.09.2019

Die Gemeinde Sehmatal gehört zum Wahlkreis 16 – Erzgebirgskreis 4.
Als Wahlkreisabgeordneter wurde Ronny Wähner (CDU) gewählt.

Ergebnis der Gemeinde Sehmatal bei der Landtagswahl

 

Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Gesetzgebungsgremium.

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Zur Wahl stellen sich (Parteien-)Listen und Direktkandidaten (m, w, d). Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Die Erststimme wird für einen Kandidaten oder eine Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis abgegeben. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt.


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Bundeswahlgesetz (BWG)

Bundeswahlordnung (BWO)

Bundestag

Nächster Wahltermin

voraussichtlich 2025

Ergebnisse der Bundestagswahl vom 01.09.2017

Die Gemeinde Sehmatal gehört zum Wahlkreis 164 – Erzgebirgskreis I.
Als Wahlkreisabgeordneter wurde Alexander Krauß (CDU) gewählt.

Ergebnis der Gemeinde Sehmatal bei der Bundestagswahl

 

Europawahl

Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt.

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union alle fünf Jahre direkt gewählt. Seit 2019 vertreten 751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten, darunter 96 aus Deutschland, insgesamt rund eine halbe Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner.


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Europawahlgesetz (EuWG)

Europawahlordnung (EuWO)

Nächster Wahltermin

09.06.2024

Ergebnis der Europawahl vom 26.05.2019

Ergebnis der Europawahl im Sehmatal

 

Bürgerbegehren - Bürgerentscheid - Bürgerbefragung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

 

Mithilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben die Bürger (m/w/d) die Möglichkeit, direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen.

Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürger (m/w/d) an die gewählte Vertretung der jeweiligen Kommune, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürger (m/w/d) über eine kommunalpolitische Sachfrage.

 

Bürgerbefragen - die verfahrensfreie Möglichkeit  

 

Dies ist ein weiteres Instrument, um unkompliziert und verfahrensfrei zu einzelnen Themen die Meinung der Bürger bzw. Sehmataler zu erfragen.


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Sächsische Gemeindeordnung

Nächster Bürgerbeteiligung

26.09.2021 - Bürgerbefragung gemeinsam mit der Bundestagswahl

Ergebnis der Bürgerbeteiligung vom 26.09.2021

Schöffenwahl

Schöffen sind ehrenamtliche Richter und werden beim Amtsgericht, Schöffengericht und Jugendschöffengericht eingesetzt.

Sie werden für eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt.

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Gemeinsame Vorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen und Jugendschöffen VwV)

Informationen zur Schöffenwahl

Friedensrichterwahl

Der Schiedsamtsbezirk Sehmatal umfasst die Ortsteile Sehma, Cranzahl und Neudorf sowie die Gemeinde Bärenstein und die Stadt Kurort Oberwiesenthal.

Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind. Der Friedensrichter wird für fünf Jahre gewählt und kann auch wiedergewählt werden.


Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsStG)

BDS Landesvereinigung Sachsen

 

Nächster Wahltermin

voraussichtlich 2025

 

Bekanntmachungen:

 

Ergebnisse der Wahl zum Friedensrichter (m/w/d) vom 10.06.2020

Die Wahl des Friedensrichters (m/w/d) für die Schiedsstelle fand in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal am 10.06.2020 statt. Im ersten Wahlgang wurde Frau Simone Kolibius mit einer absoluten Mehrheit von siebzehn gültigen Stimmen (von sechzehn stimmberechtigten Gemeinderäten und dem Bürgermeister) gewählt.

 

 

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