13.04.2021
Anträge auf sog. "Höhenfeuer/Hexenfeuer" für den 30.04.2021 können eingereicht werden
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es in diesem Jahr möglich sein wird, ein traditionelles Höhenfeuer durchzuführen. Natürlich vorbehaltlich der anstehenden Anpassung der Corona-Schutzverordnung.
Folgende Dinge bitten wir zu beachten:
öffentliche Feuer, welche der Unterhaltung dienen sollen werden grundsätzlich nicht genehmigt! (hierbei werden wir die Erfahrungen aus den letzten Jahren heranziehen)
Feuer in privaten Gärten, unter Beachtung der aktuellen Kontaktbeschränkungen, sind möglich
am 30.04. gültige Kontaktbeschränkungen werden als zusätzliche Auflagen im Genehmigungsbescheid aufgenommen
Genehmigungen werden kurzfristig versandt, wahrscheinlich am 28.04.2021
Für die Beantragung bitten wir darum, dieses Formular zu nutzen.
Bitte das Formular ausfüllen, unterschreiben und per Mail an ordnungsamt@sehmatal.de, per Fax an: 037342/877-222 oder per Post senden.
Mit der Genehmigung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
Eine persönliche Antragsabgabe im Rathaus ist nur in Ausnahmefälle möglich und bedarf der vorherigen telefonischen Terminvereinbarung!