01.04.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie - Gültig ab 01.04.2021

Neue Anpassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung - gültig bis 18.04.2021

Das ist NEU:

  • Babyfachmärkte gehören zu Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen grundsätzlich wieder öffnen

  • Öffnung der Kindergärten ab 06.04.; Zutritt zum Gebäude nur mit einem Negativ-Test, darf nicht älter als drei Tage sein

  • Öffnung der Schulen ab 12.04.; Zutritt zum Gebäude nur mit einem Negativ-Test, darf nicht älter als drei Tage sein 

  • Landkreis hat die Möglichkeit der inzidenzunabhägigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Museen, etc., mit tagesaktuellem negativen Testergebnis und wenn die max. Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten für Covid-19-Patienten in Sachsen nicht erreicht sind

Übersicht Krankenhausbettenkapazität

  • Testpflicht

  1. alle Beschäftigten und Selbstständigen mit Kundenkontakt müssen nun zweimal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Corona-Infektion vornehmen oder vornehmen lassen

  2. Kunden bei Friseuren und medizinisch notwendigen, körpernahen Dienstleistungen benötigen einen tagesaktuellen Negativtest

  3. Eheschließungen und Beerdigungen können mit bis zu 20 Personen stattfinden; allerdings bei mehr als 10 Personen jeweils mit einem negativen Selbsttest

 

Wenn die Inzidenzwerte von 100, 50 und 35 dauerhaft (mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage) unterschritten sind, KANN der Landkreis konkrete Lockerungsmaßnahmen treffen. Um diese Auflistung auch übersichtlich halten zukönnen, würden wir erst im konkreten Fall auf die Details dazu eingehen.

Öffentliche Bekanntmachung der 7-Tage-Inzidenzwerte


Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.

Einstellungen verwalten Alle akzeptieren

Cookies und verwendete Technologien, die auf dieser Seite verwendet werden

Bitte wählen Sie JA oder NEIN für die betreffenden Kategorien.

Bitte wählen Sie, ob diese Website Cookies oder verwandte Technologien wie Web Beacons, Pixel Tags und Flash-Objekte ("Cookies") wie unten beschrieben verwenden darf. Sie können mehr darüber erfahren, wie diese Website Cookies und verwandte Technologien verwendet, indem Sie unsere untenstehende Datenschutzerklärung lesen.

Funktionale

Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genant.

Zeige Informationen zu funktionalen Technologien und verwendeten Cookies
Nein Ja

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Nutzergesteuert
Anbieter: Gemeinde Sehmatal

Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.

Cookies
Name: TYPO3 Backend
Anbieter: Gemeinde Sehmatal

Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.

Cookies
Einstellungen speichern