18.10.2020
Aktuelles zur Corona-Pandemie - Stand 16.10.2020
Nach der ereignisreichen Woche und der dynamischen Entwicklung, möchten wir einige zusammenfassende Informationen zur aktuell gütligen Rechtslage geben:
1. Das sog. "Beherbungsverbot" nach § 7 Abs. 1 SächsCoronaSchVO wurde aufgehoben:
Damit ist das Reisen im "innersächsischen" Bereich trotz ausgewiesener Risikogebiete wieder möglich, ohne im Nachgang oder im Vorfeld einen negativen Corona-Test vorweisen zu müssen bzw. sich in Quarantäne zu begeben
Bei Reisen in andere Bundesländer muss aber weiterhin mit Restriktionen gerechnet werden, wenn aus einem Risikogebiet (aktuell auch der Erzgebirgskreis) angereist wird.
Gleichzeitig erleichtert der Wegfall dieser Regelungen die Arbeit von Beherbergungsbetrieben in der Region, da sich nicht im Vorfeld informiert werden muss, ob die Gäste aus einem Risikogebiet anreisen oder nicht
2. Im Laufe der kommenden Woche wird die Sächsische Corona-Schutzverordnung voraussichtlich angepasst:
erst dann werden die durch den Ministerpräsidenten angekündigten Veränderungen in Gesetzesform gebracht und erlangen ihre Gültigkeit (Einschränkungen je nach Inzidenz-Wert für Feierlichkeiten, Veranstaltungen, Maskenpflicht und Gastronomie)
3. weiterhin gilt die Allgemeinverfügung des Landrates, ergänzend zu unseren bisherigen Ausführungen, noch folgendes (Auszug):
Veranstalter, Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbungsstätten sowie bei Ansammlungen im öffentlichen Raum sind personenbezogene Daten zu erheben (damit Kontaktnachverfolgung möglich ist)
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Einrichtungen des öffentlichen Raumes verpflichtend
4. Telefonische Krankschreibung ist bis Jahresende wieder möglich
telefonische Krankschreibungen sind vom 19.10. - 31.12.20 wieder möglich, wenn leichte Erkrankungen der oberen Atemwege vorliegen
zunächst für bis zu sieben Tage, mit einmaliger Verlängerung um weitere sieben Tage möglich