27.10.2020

Aktualisierung der Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis - gültig seit 24.10.2020

Landkreis aktualisiert seine Allgemeinverfügung zum 24.10.2020

Am vergangenen Freitag hat das Landratsamt die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung an die neuen Landesvorgaben (SächsCoronaSchVO vom 21.10.2020) angepasst.

 

Zusammenfassend das Wichtigste (Ø "Verbote")

Anmerkung: Die komplette Fassung der Allgemeinverfügung des Erzgebirskreises und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung - siehe Verlinkung

Ø private Feiern über 10 Personen
Ø Betriebs- und Vereinsfeiern
Ø Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen 

 

  • Mund-Nasen-Bedeckung ist zusätzlich zu tragen:

  1. im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, z. B.: Bushaltestellen, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Warteschlangen, Einkaufzentren, Fußgängerzonen und Märkte

  2. ebenso bei Versammlungen an Orten und in Räumlichkeiten

  3. in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben in allen Bereichen (außer am Sitzplatz)

  4. in Schulgebäuden, außer im Unterricht und im Freien (Hofpause, Schulgarten)

  • generelle Sperrstunde für Schank- und Speisewirtschaften von 22 bis 5 Uhr

  • Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur noch zwischen zwei Hausständen oder fünf Personen zulässig

  • alle Veranstalter und Betreiber haben personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen zu erheben (ausgenommen Geschäfte, Läden und Verkaufsstände)

  • nach § 4 SächsCoronaSchVO besteht die Verpflichtung im Hygienekonzept einen Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung zu benennen


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