04.06.2020

Aktuelles zur Corona-Pandemie - Details zur neuen "Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung" gültig ab 06.06.2020

Das Sächsische Kabinett hat die CoronaSchutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) mit weiteren Lockerungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus gültig ab Samstag, den 6. Juni 2020, folgendes beschlossen: 

 

Erlaubt sind:

  • private Zusammenkünfte im eigenen Wohnumfeld sind erlaubt

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit bis zu zehn Personen möglich

  • Familienfeiern in Gaststätten oder nagemieteten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig

  • Busreisen sind wieder möglich, dabei ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben

  • generell sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder erlaubt

  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen, sowie Krankenhäuser sind wieder möglich

  • auch Mannschaftssportarten können wieder grundlegend ausgeübt werden,

                - allerdings sind hier besonders die Hygieneregeln durch die Verbände zu beachten und umzusetzen

                - dazu muss jeder Verein ein Hygienekonzept vorhalten

                - die Anpassung der Aushänge in den Sportstätten erfolgt entsprechend am 08.06.20 

 

Verboten bleiben:

  • Volksfeste, Jahrmärkte

  • Diskotheken, Clubs, Musikclubs

  • Sportveranstaltungen mit Publikum

 

  • Die Verordnung gilt bis zum 29.06.2020.


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