12.04.2022
Anträge Hexenfeuer 2022
Hexenfeuer am 30.04.2022 im Sehmatal
Die Anträge für die Erteilung der Erlaubnis zum Durchführen von Höhenfeuer können HIER abgerufen werden.
Wir möchten, in Anbetracht der Erfahrungen der letzten Jahre, bereits im Vorfeld darauf hinweisen, dass die Erteilung der Genehmigung für Feuer in Nähe des Waldes, mit einem Abstand von weniger als 100 Metern, der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Forstbehörde bedarf!
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 14 Abs. 4 der Polizeiverordnung der Gemeinde Sehmatal, jedes Abbrennen von offenem Feuer (am 30.04.) bei der Ortspolizeibehörde zu beantragen ist. Die Anträge sind bis zum 25.04.2022 vollständig bei der Gemeinde einzureichen bzw. an soziales@sehmatal.de zu senden.
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt in Abhängigkeit mit der Wettersituation und der zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Regelungen.
Wir weisen aus gegebenem Anlass alle Organisatoren auf Folgendes hin: - als Brennmaterial darf nur gutgelagertes, trockenes und naturbelassenes Brenngut zum Einsatz kommen und - ein Aufstapeln des Holzes hat zum Schutz wildlebender Tiere erst am Vortag des Abbrennens zu erfolgen.