01.03.2022

Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1959 - 1964

Wie schon aus diversen Medienveröffentlichungen bekannt, verlieren Führerscheine in Papierform, der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 zum 19.01.2023 ihre Gültigkeit.

 

Die betroffenen Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2023 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können.

Das Antragsformular findet Sie hier

Auch kann in der Meldestelle der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten (bitte Termin vereinbaren) das dafür nötige Antragsformular abgeholt werden.

 

Ihren ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins 

senden Sie bitte direkt an:

 

Landratsamt Erzgebirgskreis

Fahrerlaubnisbehörde

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

 

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

 

Das Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen zum Erhalt des neuen Führerscheins.

 

Die dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 28,43 €.

 

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell möglichst vermieden werden sollen. Sie sind derzeit nur mit Termin möglich. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.


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