02.05.2020

Erweiterung des Anspruchs auf Notbetreuung ab 04.05.2020

Der Anspruch auf Notbetreuung wird ab Montag (04.05.) erweitert auf die Bereiche (beide Personensorgeberechtigte):

  • Forstwirtschaft

  • Erziehungsberechtigte die aufgrund von besonderen Sachverhalten nicht in der Lage sind, ihr Kind ohne Unterstützung der Kita zu betreuen (Hilfe zur Erziehung, Gesundheits- oder Existenzgefährdung)

  • Personal zur Sicherstellung der Betreuung in Kindertagespflege sowie Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung

  • Beschäftigte der Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich

  • Auszubildende und Studierende mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf

 

eine weitere Erweiterung gab es auch für die Bereiche, wo nur ein Elternteil tätig sein muss
(nur ein Personensorgeberechtigter):

  • Personal in Ausbildungseinrichtungen der Behörden

  • Auszubildende und Studenten mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern

  • Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen) der Hochschulen und der Berufsakademie mitwirkt, sowie Studierende, soweit sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen

  • Personal in kulturellen Einrichtungen, das notwendig ist zur Absicherung des zugelassenen Betrieb

Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule

Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung (Anlage 1)

 


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