Mitgliedsvereine des Landessportbunds Sachsen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Antragsstellung.