15.09.2020

Hinweise zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Sehmatal aufgrund der aktuellen Infektionslage im Zusammenhang mit COVID-19

Um das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 während der Bürgermeisterwahlen 2020 so gering wie möglich zu halten, sind alle Wähler angehalten, im sowie vor dem Wahllokal, stets den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes zu wahren. Weiterhin sollten alle Personen eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen. Im Wahllokal steht ausreichend Desinfektionsmittel bereit.

Es wird empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Die Wähler sind angehalten, nicht erst kurz vor Ende der Wahlzeit ihre Stimme abzugeben, damit kein zu großer Personenandrang auf einmal entsteht. Zur Verhinderung des Personenkontaktes sollten Kinder und Nichtwahlberechtigte das Wahllokal nicht betreten. Es ist empfehlenswert, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen, vor allem für Risikogruppen. Dabei sollte jedoch von der persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen abgesehen werden; diese werden zugestellt. Wähler, welche erkältungsspezifische Krankheitssymptome aufweisen oder sich in Quarantäne befinden, dürfen nicht am Urnengang teilnehmen. Sie können gemäß § 13 Abs. 3 KomWO auch noch kurzfristig von der Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins Gebrauch machen, d.h. bei plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Ein Vertreter kann mit der Abholung der Briefwahlunterlagen beauftragt werden.

 

Sehmatal, den 26.08.2020

 

Schmiedel

Bürgermeister


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