15.09.2020

Allgemeinverfügung für das Sehmatal wegen vermehrter Coronafälle

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der erhöhten Corona-Infektionen in unserer Gemeinde (31 Corona-Neuinfektionen) im Zeitraum vom 08.09. bis 14.09.2020 hat das Landratsamt Erzgebirgskreis eine Allgemeinverfügung für das gesamte Gebiet der Gemeinde Sehmatal erlassen.

Über das vergangene Wochenende hinweg erfolgten umfangreiche Recherchen und Testungen von Personen durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes. Einige Personen befinden sich aufgrund des Befalls mit dem Corona-Virus in ärztlicher Behandlung, wenige Personen werden im Krankenhaus behandelt. Des Weiteren befinden sich mehrere Personen in Quarantäne zu Hause.

Wir können sehen, wie schnell das Corona-Virus Menschen befällt. Ich bitte Sie deshalb, durch Ihr persönliches Verhalten mit dazu beizutragen, dass es zu keiner weiteren dramatischen Ausbreitung der Corona-Infektionen kommt. Beachten Sie bitte unbedingt strikt und konsequent die vorgegebenen Corona-Regeln (Corona-Schutz-Verordnung, Anordnung von Hygieneauflagen) sowie die Allgemeinverfügung für unsere Gemeinde wie oben angeführt.

 

Das Wesentliche in Kurzform für die nächsten 4 Wochen (16.09.-13.10.2020):

1. Groß- und Sportveranstaltungen von mehr als 1.000 Personen untersagt

2. jede private und öffentliche Veranstaltung von 50 bis maximal 999 Personen muss beim Landratsamt unter gesundheitsamt@kreis-erz.de mindestens 72 Stunden vor Veranstaltung angezeigt werden.

3. personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung sind zwingend zu erheben durch Veranstalter und Betreiber von:

  • Betrieben

  • Sportstätten

  • Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten

  • bei Familienfeierlichkeiten in Gaststätten oder von Dritten überlassene voneinander abgetrennte Räumlichkeiten

  • Betriebs- und Vereinsfeiern sowie

  • Ansammlungen im öffentlichen Raum

Erforderlich sind: Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail sowie Zeitraum des Besuchs

 

4. Einhaltung der bereits bestehenden Regelungen, u. a. Mindestabstand, Kontaktbeschränkung, Hygieneregeln lt. bestehender Verordnungen

 

Das Landratsamt informiert, dass in der nächsten Zeit verstärkte Kontrollen im Sehmatal zur Einhaltung der Auflagen durchgeführt werden.

 

Bei Fragen zur Verordnung und zu den Allgemeinverfügungen können Sie sich an das Gesundheitsamt des Landkreises (Hotline Gesundheitsamt Erzgebirgskreis: 03733 / 831 4444 & 03771 / 277 4444 (Mo.-Fr. 10:00 - 16:00 Uhr, außer feiertags)) wenden.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bitte bleiben Sie in den kommenden Wochen ruhig und besonnen und nehmen die festgelegten Hygienemaßnahmen ernst.

Bitte verurteilen Sie nicht die erkrankten Personen, denn sie trifft keine Schuld.

Ich gehe davon aus, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen zurückgehen werden.

 

Ich wünsche uns allen Gelassenheit und vor allem Gesundheit!

 

Andreas Schmiedel

Bürgermeister


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