01.12.2020

Aktuelles zur Corona-Pandemie - Stand 01.12.2020

Neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat Sachsen - gültig ab 01.12.2020 bis 28.12.2020 

Folgende Änderungen/Ergänzungen wurden eingearbeitet:

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen nur noch mit Personen des eigenen Hausstandes bzw. eines weiteren Hausstandes, diese jedoch maximal mit 5 Personen möglich (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)

  • Für den Zeitraum ab 23.12.2020 bis 28.12.2020 dürfen sich insgesamt 10 Personen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt) aus dem engsten Familien- und Freundeskreis treffen

derzeit weiterführende Maßnahmen, aufgrund des hohen Inzidenzwertes im Erzgebirgskreis (siehe Pressemitteilung des Landratsamtes Erzgebirgskreis)

  • in der Kindertagesbetreuung, Grundschule und Förderschulen findet eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen statt (tritt ab 02.12.2020 in Kraft)

  • ab der Klassenstufe 7 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) auch im Unterricht Pflicht

  • Änderung der Weihnachtsferien auf folgenden Zeitraum: 19.12.2020 - 02.01.2021

 

Im Erzgebirgskreis tritt außerdem ab heute (1. Dezember 2020) die „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Ausgangsbeschränkungen im Erzgebirgskreis“, in Kraft.

wesentliche Beschränkungen:

(Originaltext entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung- siehe Link)

  • Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird auch unter freiem Himmel täglich im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr in öffentlichen Bereichen (Aufzählung siehe Allgemeinverfügung) angeordnet. Die Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nach § 3 Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten entsprechend.

  • Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt, Triftige Gründe sind:

  1. Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

  2. Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

  3. Besuch von Schule, Kindertagesbetreuung, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Kirchen (bzw. Religionsgemeinschaften)

  4. Einkäufe in Ladengeschäften und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleitungen

  5. Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs

  6. Tätigkeiten der Feuerwehr, Rettungskräfte etc. rund um das Einsatzgeschehen

  7. Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung

  8. Besuch bei Ehe- und Lebenspartner, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder zur Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht

  9. Teilnahme an Sitzungen von kommunalen Vertretungskörperschaften und deren Ausschüsse, Gerichtsverhandlungen

  10. Teilnahme an notwendigen Gremiensitzungen von Vereinen, Gemeinschaften, Betriebsversammlungen, Parteien und Wählervereinigungen

  11. Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern und Bestattern

  12. Zusammenkünfte und Besuche lt. Kontaktbeschränkung der Corona-Schutz-Verordnung

  13. Begleitung von unterstützungsbedürftigen und minderjährigen Personen

  14. Eheschließung im engsten Familienkreis (max. 25 Personen)

  15. Begleitung Sterbender und Beerdigungen im engsten Familienkreis (max. 25 Personen)

  16. Sport und Bewegung im Freien; max. bis zu 15km im Umkreis des Wohnbereichs

  17. Besuch des eigenen Kleingartens

  18. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren

  • generelles Verbot der Alkoholabgabe bzw. des Alkoholkonsums an bestimmten öffentlichen Plätzen oder Einrichtungen (Aufzählung siehe Allgemeinverfügung)

 


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