14.05.2020

Aktuelles zur Corona-Pandemie - Stand: 14.05.2020

Nachfolgend das Wesentliche (im Bezug auf das Sehmatal) aus der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zusammengestellt.

1. Veränderungen ab 15.05.2020

Es dürfen wieder öffnen (u.a.):

  • alle Geschäfte, Dienstleistungs-, Gastronomie- und Beherbergunsbetriebe

  • Seniorentreffpunkte

  • Fahrschulen

ALLE obengenannten Gruppen müssen auf Grundlage der genannten Empfehungen (Branchenverbände, Robert-Koch-Institut, Sozialministerium) ein eigenes Hygienekonzept erstellen und umsetzen!

es sind wieder erlaubt:

  • Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen KITA-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung


2. Veränderungen ab 18.05.2020

Grundschule

  • öffnet wieder für alle schulpflichtigen Kinder

  • Kindergärten öffnen wieder für alle Kinder mit Betreuungsvertrag

  • bei beiden Institutionen gelten strenge Hygieneauflagen, welche besonders durch die Eltern zu beachten sind

  • feste Gruppen- und Klassenbildung ist Grundvoraussetzung

  • es gelten versetzte Unterrichtszeiten bzw. kürzere Betreuungszeiten

  • die Gebäude dürfen von Eltern nicht betreten werden

  • täglich muss die Gesundheit aller Familienmitglieder schriftlich bestätigt werden

Oberschule

  • öffnet noch nicht komplett wieder

  • Gruppenbildung und Konstanz dieser Gruppen ist hier nicht möglich

  • Ziel ist, dass alle Schüler zumindest einmal die Woche am Unterricht in der Schule teilnehmen können

  • die Organisation des Schulbesuchs regelt die Oberschule individuell


3. kommunale Einrichtungen ab 25.05.2020

  • unsere kommunalen Turnhallen stehen wieder zur Verfügung (25.05.2020!)

ausschließlich für den Vereinssport, die Hygieneauflagen durch die einzelnen Sportverbände sind zu beachten und einzuhalten, Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben

nähere Informationen

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für Vereine 
 
 


4. Freibadöffnung

  • die Baumaßnahmen im Bad müssen erst abgeschlossen sein

  • außerdem müssen umfangreiche "Pandemie-Auflagen" umgesetzt werden - Hygienekonzept muss vom Gesundheitsamt bestätigt werden

  • Öffnung danach so schnell wie möglich, allerdings definitiv noch vor den Sommerferien



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