07.05.2021
Aktuelles zur Corona-Pandemie - gültig ab 10.05.2021
Ab kommenden Montag (10.05.21) ist die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen in Kraft.
Aufgrund der für den Erzgebirgskreis weiterhin hohen Inzidenz (>300) greifen weiterhin die Regelungen der "Notbremse" des Bundesinfektionsschutzgesetzes.
Folgende Regelungen behalten daher ihre Gültigkeit:
private Zusammenkünfte: nur ein Hausstand und eine weitere Person (Kinder bis Vollendung 14. Lebensjahr werden dabei nicht mitgezählt)
zwischen 22 und 5 Uhr besteht eine generelle Ausgangssperre
zwischen 22 und 0 Uhr ist die im Freien ausgeübten sportliche Bewegung, alleine möglich (nicht auf Sportanlagen)
Freizeiteinrichtungen und Freizeitangebote müssen geschlossen bleiben
Ladengeschäfte, außer die der Grundversorgung(*) dienen, müssen geschlossen bleiben (bei einer Inzidenz unter 150 können diese aber wieder click-and-meet anbieten)
kontaktfreier Individualsport mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder maximal zu zweit, ist möglich
kontaktfreier Sport in Gruppen von max. 5 Kindern (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) ist möglich, Trainingspersonal muss tagesaktuellen Negativtest haben
Theater, Opern, Museen, Kinos (außer Autokinos) bleiben geschlossen, Außenanlagen von Zoos und bonanischen Gärten dürfen öffnen
Gaststätten und Speiselokalen ist das Öffnen untersagt; Abholung bestellter Speisen ist bis 22 Uhr möglich
keine touristischen Übernachtungen möglich
körpernahe Dienstleistungen müssen schließen; außer Friseusalons und Fußpflegen, jeweils mit tagesaktuellem Negativtest
Kindergarten: ab einer Inzidenz von über 165, müssen die Einrichtungen schließen und es kann nur Notbetreuung angeboten werden
Grundschule: ab einer Inzidenz von über 165 müssen die Einrichtungen schließen und es kann nur Notbetreuung angeboten werden; Ausnahme bildet die Klassenstufe 4, welche im Wechselmodell unterrichtet wird
Oberschule: ab einer Inzidenz von über 165 müssen die Einrichtungen schließen; Ausnahmen bilden nur die Abschlussklassen, Hauptschulgang Klasse 9 und Realschulgang Klasse 10, welche in Präsenz unterrichtet werden
Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der Schwelle von 100 liegt, treten die oben genannten Maßnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft.
*Geschäfte der Grundversorgung:
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Großhandel für Gewerbetreibende, Babyfachmärkte, Tierbedarf, Abhol- und Lieferdienst, Poststellen, Zeitungsverkauf, Buchläden, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Bestatter, Waschsalons, Reinigungen, Wertstoffhöfe, Sparkassen und Banken, Gartenbau- und Floristikbetriebe, Baumschulen, Blumengeschäfte, Tankstellen, Werkstätten für PKWs oder Fahrräder
Folgende wesentliche Punkte der Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen bleiben gültig:
➡ Kontaktbeschränkungen im nicht privaten Bereich
➡ Testpflichten (Bsp. Betretung von Schul- und Kita-Gebäuden)
➡ Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
➡ Maßnahmen der kommunalen Behörde
➡ Regelungen zu Versammlungen