07.05.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie - gültig ab 10.05.2021

Ab kommenden Montag (10.05.21) ist die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen in Kraft.

Aufgrund der für den Erzgebirgskreis weiterhin hohen Inzidenz (>300) greifen weiterhin die Regelungen der "Notbremse" des Bundesinfektionsschutzgesetzes.


Folgende Regelungen behalten daher ihre Gültigkeit:

  • private Zusammenkünfte: nur ein Hausstand und eine weitere Person (Kinder bis Vollendung 14. Lebensjahr werden dabei nicht mitgezählt)

  • zwischen 22 und 5 Uhr besteht eine generelle Ausgangssperre

  • zwischen 22 und 0 Uhr ist die im Freien ausgeübten sportliche Bewegung, alleine möglich (nicht auf Sportanlagen)

  • Freizeiteinrichtungen und Freizeitangebote müssen geschlossen bleiben

  • Ladengeschäfte, außer die der Grundversorgung(*) dienen, müssen geschlossen bleiben (bei einer Inzidenz unter 150 können diese aber wieder click-and-meet anbieten)

  • kontaktfreier Individualsport mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder maximal zu zweit, ist möglich

  • kontaktfreier Sport in Gruppen von max. 5 Kindern (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) ist möglich, Trainingspersonal muss tagesaktuellen Negativtest haben

  • Theater, Opern, Museen, Kinos (außer Autokinos) bleiben geschlossen, Außenanlagen von Zoos und bonanischen Gärten dürfen öffnen

  • Gaststätten und Speiselokalen ist das Öffnen untersagt; Abholung bestellter Speisen ist bis 22 Uhr möglich

  • keine touristischen Übernachtungen möglich

  • körpernahe Dienstleistungen müssen schließen; außer Friseusalons und Fußpflegen, jeweils mit tagesaktuellem Negativtest

  • Kindergarten: ab einer Inzidenz von über 165, müssen die Einrichtungen schließen und es kann nur Notbetreuung angeboten werden

  • Grundschule: ab einer Inzidenz von über 165 müssen die Einrichtungen schließen und es kann nur Notbetreuung angeboten werden; Ausnahme bildet die Klassenstufe 4, welche im Wechselmodell unterrichtet wird

  • Oberschule: ab einer Inzidenz von über 165 müssen die Einrichtungen schließen; Ausnahmen bilden nur die Abschlussklassen, Hauptschulgang Klasse 9 und Realschulgang Klasse 10, welche in Präsenz unterrichtet werden

Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der Schwelle von 100 liegt, treten die oben genannten Maßnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft.

 

*Geschäfte der Grundversorgung:
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Großhandel für Gewerbetreibende, Babyfachmärkte, Tierbedarf, Abhol- und Lieferdienst, Poststellen, Zeitungsverkauf, Buchläden, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Bestatter, Waschsalons, Reinigungen, Wertstoffhöfe, Sparkassen und Banken, Gartenbau- und Floristikbetriebe, Baumschulen, Blumengeschäfte, Tankstellen, Werkstätten für PKWs oder Fahrräder

Folgende wesentliche Punkte der Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen bleiben gültig:

➡ Kontaktbeschränkungen im nicht privaten Bereich
➡ Testpflichten (Bsp. Betretung von Schul- und Kita-Gebäuden)
➡ Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
➡ Maßnahmen der kommunalen Behörde
➡ Regelungen zu Versammlungen


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