08.03.2021
Aktuelles zur Corona-Pandemie - gültig ab 08.03.2021
Neue Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 08.03.2021)
Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind Treffen von zwei Hausständen, maximal jedoch 5 Personen (Kinder unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt)
Ausgangsbeschränkungen, nächtliche Ausgangssperre und das Alkoholverbot sind entfallen
Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte dürfen wieder öffnen
ab 10.03. Rückkehr der Schüler der Förderschulen, mit eingeschränkten Regelbetrieb
ab 15.03. Rückkehr aller Schüler in die Schulen; Unterricht im Wechselmodell
!!! Schul- und Kita-Betrieb MUSS wieder geschlossen werden, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an fünf Werktagen andauernd überschritten wird !!!
Testpflicht
ab dem 15.03. müssen alle Beschäftigten und Selbstständigen mit Kundenkontakt einmal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Corona-Infektion vornehmen oder vornehmen lassen
ab dem 22.03. müssen alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigen (nicht im Homeoffice) ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests unterbreiten
Wenn die Inzidenzwerte von 100 und 50 dauerhaft (mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage) unterschritten sind, KANN der Landkreis konkrete Lockerungsmaßnahmen treffen.
Rückfallregelung
Grundsätzlich bildet nun der Inzidenzwert von 100 eine Grenze. Wenn diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, muss der Landkreis bestimmte "Lockerungen" wieder zurücknehmen. Um diese Auflistung auch übersichtlich halten zukönnen, würden wir erst im konkreten Fall auf die Detail dazu eingehen.
Öffentliche Bekanntmachung der 7-Tage-Inzidenz-Werte