18.04.2020

Aktuelles zur Corona-Pandemie - Details zur neuen "Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung" gültig ab 20.04.2020

Die Sächsische Staatskanzlei hat uns gestern über den detaillierten Inhalt zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung informiert. 

Folgende Änderungen treten ab Montag in Kraft: 

  • strenge Ausgangsbeschränkungen werden zugunsten von Kontaktbeschränkungen aufgehoben

  • Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen wieder öffnen - strenge Beachtung von Hygienevorschriften

  • im ÖPNV und in allen Geschäften ist das Tragen einer "Mund-Nase-Bedeckung" Pflicht

• genügt, eine einfache Stoffmaske, ein Schal oder Tuch - Bedeckung muss beim Einkaufen und bei der ÖPNV-Nutzung Mund und Nase bedecken

• einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gibt es nicht, der Freistaat setzt auf "Mittun und die Solidarität aller"
• auch das Personal in den Läden muss dauerhaft einen "Mund-Nasen-Schutz" tragen

  • Spielplätze, Freizeitflächen und Sportplätze bleiben geschlossen

  • Hotels, Pensionen, Restaurant, Diskotheken, Bars bleiben geschlossen

  • ab Montag sind kleinere Gottesdienste, bis zu 15 Besucher maximal wieder erlaubt

  • Großveranstaltungen (ab 1000 Besuchern) bleiben bis Ende August 2020 verboten

• Wie es mit Veranstaltungen in kleinerem Rahmen (bis 100 Personen/mehr als 100 Personen) weitergeht, soll sich in den nächsten Wochen mit Blick auf die Infektionszahlen klären

  • Notbetreuung in KITAS und Grundschulen wird erweitert

• zusätzlichen Anspruch auf Betreuung haben werktätige Eltern in den Bereichen (beide Elternteile):
- Verkaufspersonal im Einzelhandel
- Personal für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
- Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher
- Mitarbeiter des Bestattungswesens
- Handwerker
- Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe
- Tierpfleger
- Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf

• außerdem haben zusätzlichen Anspruch Personensorgeberechtigte die in folgenden Bereichen arbeiten (nur ein Elternteil):
- Gesundheitsvorsorge und Pflege
- Rettungsdienst, einschließlich Berufsfeuerwehr
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Polizei- und Justizvollzugsdienst- Schuldienst und Kindertagesbetreuung
- Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern
- Kommunal- oder Staatsverwaltung - sofern man mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu tun hat


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