27.10.2020
Aktualisierung der Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis - gültig seit 24.10.2020
Landkreis aktualisiert seine Allgemeinverfügung zum 24.10.2020
Am vergangenen Freitag hat das Landratsamt die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung an die neuen Landesvorgaben (SächsCoronaSchVO vom 21.10.2020) angepasst.
Zusammenfassend das Wichtigste (Ø "Verbote"):
Anmerkung: Die komplette Fassung der Allgemeinverfügung des Erzgebirskreises und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung - siehe Verlinkung
Ø private Feiern über 10 Personen
Ø Betriebs- und Vereinsfeiern
Ø Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen
Mund-Nasen-Bedeckung ist zusätzlich zu tragen:
im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, z. B.: Bushaltestellen, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Warteschlangen, Einkaufzentren, Fußgängerzonen und Märkte
ebenso bei Versammlungen an Orten und in Räumlichkeiten
in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben in allen Bereichen (außer am Sitzplatz)
in Schulgebäuden, außer im Unterricht und im Freien (Hofpause, Schulgarten)
generelle Sperrstunde für Schank- und Speisewirtschaften von 22 bis 5 Uhr
Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur noch zwischen zwei Hausständen oder fünf Personen zulässig
alle Veranstalter und Betreiber haben personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen zu erheben (ausgenommen Geschäfte, Läden und Verkaufsstände)
nach § 4 SächsCoronaSchVO besteht die Verpflichtung im Hygienekonzept einen Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung zu benennen