02.05.2020
Erweiterung des Anspruchs auf Notbetreuung ab 04.05.2020
Der Anspruch auf Notbetreuung wird ab Montag (04.05.) erweitert auf die Bereiche (beide Personensorgeberechtigte):
Forstwirtschaft
Erziehungsberechtigte die aufgrund von besonderen Sachverhalten nicht in der Lage sind, ihr Kind ohne Unterstützung der Kita zu betreuen (Hilfe zur Erziehung, Gesundheits- oder Existenzgefährdung)
Personal zur Sicherstellung der Betreuung in Kindertagespflege sowie Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung
Beschäftigte der Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich
Auszubildende und Studierende mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf
eine weitere Erweiterung gab es auch für die Bereiche, wo nur ein Elternteil tätig sein muss
(nur ein Personensorgeberechtigter):
Personal in Ausbildungseinrichtungen der Behörden
Auszubildende und Studenten mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern
Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen) der Hochschulen und der Berufsakademie mitwirkt, sowie Studierende, soweit sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen
Personal in kulturellen Einrichtungen, das notwendig ist zur Absicherung des zugelassenen Betrieb
Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule
Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung (Anlage 1)