13.04.2021

Anträge auf sog. "Höhenfeuer/Hexenfeuer" für den 30.04.2021 können eingereicht werden

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es in diesem Jahr möglich sein wird, ein traditionelles Höhenfeuer durchzuführen. Natürlich vorbehaltlich der anstehenden Anpassung der Corona-Schutzverordnung.

 

Folgende Dinge bitten wir zu beachten:

  • öffentliche Feuer, welche der Unterhaltung dienen sollen werden grundsätzlich nicht genehmigt! (hierbei werden wir die Erfahrungen aus den letzten Jahren heranziehen)

  • Feuer in privaten Gärten, unter Beachtung der aktuellen Kontaktbeschränkungen, sind möglich

  • am 30.04. gültige Kontaktbeschränkungen werden als zusätzliche Auflagen im Genehmigungsbescheid aufgenommen

  • Genehmigungen werden kurzfristig versandt, wahrscheinlich am 28.04.2021

Für die Beantragung bitten wir darum, dieses Formular zu nutzen.

 

Bitte das Formular ausfüllen, unterschreiben und per Mail an ordnungsamt@sehmatal.de, per Fax an: 037342/877-222 oder per Post senden.
Mit der Genehmigung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über 10,00 € Bearbeitungsgebühr.

 

Eine persönliche Antragsabgabe im Rathaus ist nur in Ausnahmefälle möglich und bedarf der vorherigen telefonischen Terminvereinbarung!


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