26.04.2021
Aktuelles zur Corona-Pandemie - gültig seit 24.04.2021
Aufgrund des auf Bundesebene angepassten Infektionsschutzgesetzes und des weiterhin hohen Inzidenzwertes im Erzgebirgskreis, kommt es zu zahlreichen Anpassungen der "Corona-Regeln", diese sind seit ab dem 24.04.2021 gültig:
Der Inzidenzwert für den Erzgebirgskreis liegt aktuell deutlich über 300.
Ab Inzidenzwert über 100 (für drei aufeinanderfolgende Tage) in einem Landkreis:
private Zusammenkünfte nur noch mit einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig (Kinder bis Vollendung 14. Lebensjahr werden dabei nicht mitgezählt)
zwischen 22 und 5 Uhr besteht eine generelle Ausgangssperre
zwischen 22 und 0 Uhr ist die im Freien ausgeübten sportliche Bewegung, alleine möglich (nicht auf Sportanlagen)
Freizeiteinrichtungen und Freizeitangebote müssen geschlossen bleiben
Ladengeschäfte, außer die der Grundversorgung(*) dienen, müssen geschlossen bleiben (bei einer Inzidenz unter 150 können diese aber wieder click-and-meet anbieten)
kontaktloser Individualsport mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder maximal zu zweit, ist möglich
kontaktfreier Sport in Gruppen von max. 5 Kindern (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) ist möglich, Trainingspersonal muss tagesaktuellen Negativtest haben
Theater, Opern, Museen, Kinos (außer Autokinos) bleiben geschlossen
Gaststätten und Speiselokalen ist das Öffnen untersagt; Abholung bestellter Speisen ist bis 22 Uhr möglich
keine touristischen Übernachtungen möglich
körpernahe Dienstleistungen müssen schließen; außer Friseusalons und Fußpflegen, jeweils mit tagesaktuellem Negativtest
Kindergarten: ab einer Inzidenz von über 165, müssen die Einrichtungen schließen und es kann nur Notbetreuung angeboten werden
Grundschule: ab einer Inzidenz von über 165 müssen die Einrichtungen schließen und es kann nur Notbetreuung angeboten werden; Ausnahme bildet die Klassenstufe 4, welche im Wechselmodell unterrichtet wird
Oberschule: ab einer Inzidenz von über 165 müssen die Einrichtungen schließen; Ausnahmen bilden nur die Abschlussklassen, Hauptschulgang Klasse 9 und Realschulgang Klasse 10, welche in Präsenz unterrichtet werden
Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der Schwelle von 100 liegt, treten die oben genannten Maßnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft.
*Geschäfte der Grundversorgung:
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Großhandel für Gewerbetreibende, Babyfachmärkte, Tierbedarf, Abhol- und Lieferdienst, Poststellen, Zeitungsverkauf, Buchläden, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Bestatter, Waschsalons, Reinigungen, Wertstoffhöfe, Sparkassen und Banken, Gartenbau- und Floristikbetriebe, Baumschulen, Blumengeschäfte, Tankstellen, Werkstätten für PKWs oder Fahrräder
Folgende wesentliche Punkte der Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen bleiben gültig:
➡ Kontaktbeschränkungen im nicht privaten Bereich
➡ Testpflichten (Bsp. Betretung von Schul- und Kita-Gebäuden)
➡ Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
➡ Maßnahmen der kommunalen Behörde
➡ Regelungen zu Versammlungen