26.06.2020
Aktuelles zur Corona-Pandemie - gültig ab 27.06.2020
Ab dem 27.06.2020 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig bis zum 17.07.2020).
Folgende Veränderungen sind darin enthalten:
für Familienfeiern sind bis zu 100 Personen zugelassen
Musikclubs (ohne Tanz) dürfen wieder öffnen
geschlossen bleiben: Diskotheken, Bordelle
nicht stattfinden dürfen: Volksfeste, Jahrmärkte, Sportveranstaltungen mit Publikum
ab dem 29.06.2020 kehren die Kindergärten zum "Regelbetrieb" zurück, folgende Maßnahmen bleiben aber bestehen:
- tägliche Gesundheitsbestätigung (allerdings nur noch auf das Kind bezogen, nicht mehr auf den ganzen Haushalt)
- Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung (ausgenommen: Kinder und pädagogisches Personal)
- Einhaltung des Mindestabstandes bei Bring- und Abholsituation
die tägliche Gesundheitsbestätigung in der Grundschule bezieht sich auch nur noch auf das Kind und nicht mehr auf den gesamten Haushalt (gültig ab 29.06.2020)