26.06.2020

Aktuelles zur Corona-Pandemie - gültig ab 27.06.2020

Ab dem 27.06.2020 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig bis zum 17.07.2020).
Folgende Veränderungen sind darin enthalten:

  • für Familienfeiern sind bis zu 100 Personen zugelassen

  • Musikclubs (ohne Tanz) dürfen wieder öffnen

  • geschlossen bleiben: Diskotheken, Bordelle

  • nicht stattfinden dürfen: Volksfeste, Jahrmärkte, Sportveranstaltungen mit Publikum

  • ab dem 29.06.2020 kehren die Kindergärten zum "Regelbetrieb" zurück, folgende Maßnahmen bleiben aber bestehen:

- tägliche Gesundheitsbestätigung (allerdings nur noch auf das Kind bezogen, nicht mehr auf den ganzen Haushalt)
- Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung (ausgenommen: Kinder und pädagogisches Personal)
- Einhaltung des Mindestabstandes bei Bring- und Abholsituation

  • die tägliche Gesundheitsbestätigung in der Grundschule bezieht sich auch nur noch auf das Kind und nicht mehr auf den gesamten Haushalt (gültig ab 29.06.2020)


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