21.03.2024

Ortsübliche Bekanntmachung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB

3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Entwurf Stand 12/2023)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal billigte in seiner Sitzung am 13.03.2024 den Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Stand 12/2023) sowie die erneute förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2  i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Fassung 05/2022 förmlich beteiligt. Die förmliche Beteiligung und die damit verbundene Auslegung wird aufgrund von Ungenauigkeiten während der vorangegangenen förmlichen Beteiligung wiederholt.

 

Das Plangebiet liegt städtebaulich in eigenständiger Lage nördlich des Stadtgebietes von Oberwiesenthal an der Emil-Riedel-Straße auf den Flurstücken 401/2 (tlw.), 401/7, 401/8 401/9, 401/9, 401/13, 401/14 (tlw.), 401/15, 401/16, 401/17, 401/18 und 458/2 (tlw.) der Gemarkung Unterwiesenthal. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße/An den Teichen“ kann nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden. Deshalb muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Tourismus und Sport sowie einer Grünfläche.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Stand 12/2023) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 02.04.2024 bis zum 03.05.2024

 

auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde Sehmatal www.sehmatal.de unter der Rubrik „Rathaus - Aktuelles“ veröffentlicht.

 

Die Unterlagen liegen zusätzlich während folgender Zeiten öffentlich aus:

 

Montag                     09:00 bis 12:00 Uhr  

Dienstag                    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag              09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die         E-Mail-Adresse info@sehmatal.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Dorfstraße 76, 09465 Sehmatal-Cranzahl, im Sekretariat abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der  Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger               öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz      (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der               Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,           soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Nach Einschätzung der Stadt werden die folgenden, wesentlichen, bereits              vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

 

  • Landesdirektion Sachsen E 09.08.2022

  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen VE 30.09.2021

  • Planungsverband Planungsregion Chemnitz VE 13.10.2021

  • Landratsamt Erzgebirgskreis VE 30.09.2021 und 22.08.2022

  • Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. VE 03.11.2021 und E BBP

  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. VE 11.11.2011und E 01.07.2022

  • NABU-Landesverband Sachsen e.V. VE 09.11.2021 und E 22.07.2022

  • Naturschutzverband Sachsen e.V. VE 09.11.2021

  • GRÜNE LIGA e.V. Sachen e.V. VE 09.11.2021

  • Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ E 04.11.2021

  • 1 Bürgerstellungnahme VE

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nach Themenblöcken verfügbar:

 

Tiere

Informationen

  • Vorkommen verschiedener geschützter Arten

  • Habitate verschiedener teilweise geschützter Arten

  • Rechtslage Artenschutz

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

Pflanzen

Informationen

  • Vorkommen geschützter Biotope und FFH-Lebensraumtypen

  • Bergwiese betroffen

  • Betroffenheit Biotope durch Planung

  • Maßnahmenfläche

  • Wald nicht betroffen

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

Mensch und seine Gesundheit

Informationen

  • Förderung Tourismus und Erholung

  • Keine negativen Auswirkungen

  • Auswirkungen Tourismus

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

Boden und Fläche

Informationen

  • Erstmaliger Eingriff in Landschaft

  • Flächenversiegelung

  • Flächenverlust Landwirtschaft und Bergwiese

  • Altablagerung westlich

  • Hinweise natürliche Radioaktivität, Radonschutz und Geologie und Bodenschutz

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

Wasser

Informationen

  • Veränderung der Entwässerung

  • Erosionsbahnen und Hangneigung

  • Hochwasserentstehungsgebiet

  • Naturnahe Kleingewässer südlich

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

Klima und Luft

Informationen

  • Baubedingte Auswirkungen und Auswirkungen durch Flächenversiegelung

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

Kultur- und Sachgüter

Informationen

  • Keine Bestandsgebäude

  • Archäologischer Relevanzbereich

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

 

 

Landschaft

Informationen

  • Prägende Kulturlandschaft Bergwiese

  • Angrenzend Landschaftsschutzgebiet

  • Entwicklungszone Naturpark Erzgebirge/Vogtland

  • FND in der Nähe

  • Vorhaben im Außenbereich

  • Zersiedelung der Landschaft

  • Von Landwirtschaft geprägte Landschaft

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

Biologische Vielfalt

Informationen

  • Baubedingte Auswirkungen

  • Rechtslage Biotopschutz

  • Umgang und Bewertung von Verboten gemäß Naturschutzrecht

Quellen

  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht

  • Behördenstellungnahmen

 

Gemeinde Sehmatal, 19.03.2024

 

 

S. Nestler

Bürgermeister

 

Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans

Begründung

Umweltbezogene Stellungnahme


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